Einführung eines neuen Hinweisgebersystems

RPS hat seit dem Jahr 2024 ein öffentliches Hinweisgebersystem, welches es jedem ermöglicht Missstände oder Bedenken zu melden. Rechtsgrundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses System ist eine von mehreren Maßnahmen zur Sicherung unserer Compliance- und Integritätsstandards.

Was ein Hinweisgebersystem ist

Ein System zur sicheren und vertraulichen Meldung von Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen die Angelegenheiten des HinSchG (§ 2 HinSchG) oder die Werte von RPS. Die gemeldeten Angelegenheiten werden von einer unabhängigen Stelle untersucht.

Was gemeldet werden kann

Jeder Verdacht auf einen realen oder potentiellen Verstoß gegen Gesetze oder RPS- interne Vorgaben (z. B. Verstöße gegen Belange des Umweltschutzes, der Menschenrechte, etc.).

Wofür es ein Meldeverfahren braucht

Die Möglichkeit der Meldung von Missständen und Bedenken hilft RPS bei der Verbesserung seiner betrieblichen Abläufe und trägt zur Sicherung des Arbeitsumfeldes bei.

Wie das Meldeverfahren funktioniert

Ein externer Dienstleister, welcher auf Datenschutz und Compliance spezialisiert ist, nimmt die Meldung entgegen und untersucht den Sachverhalt. Die Identität des Hinweisgebers sowie alle Informationen werden zu jedem Zeitpunkt vertraulich behandelt.

Die Meldestelle ist erreichbar unter:

https://railpower.conveyus.de

E-Mail: railpower@conveyus.de

Sprachbox: +49 201 890 881 89

Details zum Meldeprozess und ein Meldeformular, das auch für anonyme Meldungen genutzt werden kann, finden Sie auf der o. g. Seite der Meldestelle.